Ausfuhr von Haustieren aus Indonesien


Laut Auskunft vom indonesischen Landwirtschaftsministerium sind dies die notwendigen Formalitäten bei Ausfuhr von Haustieren aus Indonesien.

Tierbesitzer benötigt folgende Unterlagen:
• Ein "Attest" von einem örtlichen Tierarzt (Bestätigung für die Gesundheit des Tieres)
• Ein Nachweis der Tollwut-Impfung
• Die Passkopie des Tierbesitzers
• Ein Empfehlungsschreiben von dem örtlichen Dinas Peternakan (Das Amt für Viehzucht).

Darin wird gesagt, dass das Amt für die Ausfuhr von Tieren einverstanden ist.

All diese Unterlagen müssen weitergeleitet werden an:

Departemen Pertanian (Landwirtschaftsministerium)
Direktorat Jenderal Peternakan (Generaldirektorat für Viehzucht)
Jl. Harsono RM No. 3
Gedung C Lt. 6-9
Pasar Minggu
Jakarta Selatan 12550
Tel. Nr. (+62-21) 781 5380

Diese Behörde wird die Genehmigung erteilt/nicht erteilt.

Eine Ausfuhr aus Bali ist möglich, eine Wiedereinfuhr nach Bali ist jedoch nicht gestattet. Bei Wiedereinfuhr über Jakarta ist mit langen Zeiten in Quarantäne zu rechnen.

Einige Länder setzen laut Mitteilung von einer Tierklinik in Jakarta (Tel.Nr.: +62-21-7891095)die Laboruntersuchung voraus. Die Laboruntersuchung dauert ca. 2 Monate, da es in Indonesien noch kein zuständiges bzw. zugelassenes Labor gibt. Das Tier wird bei der Tierklinik geimpft. Nach einem Monat wird das Blut genommen und dann nach England als Sample geschickt. Es gibt ein Agent, das mit der Tierklinik zusammenarbeitet, um diese Prozedur zu erledigen.

Um die aktuelle Information über die tollwutfreien Länder zu erhalten, ist das OIE/World Organisation for Animal Health-Website zu besuchen:


Ein Land ist tollwutfrei, wenn es in dem Land mindestens in den letzten zwei Jahren keine Fälle von Tollwut gibt.


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