Gemeinsames ASEAN-Visum

ASEAN ist über „den strategischen Plan des Tourismusbereiches 2011-2015“, der vier Ziele beinhaltet, einig, zitierte die indonesische Presseagentur ANTARA aus der Pressesendung des ASEAN- Sekretariats. Die vier Ziele sind es, die ASEAN-Region als ein einziges Ziel des Tourismus zu werben, den Standard des ASEAN-Tourismus durch einen Zertifizierungsprozess aufzubauen, die Tourismus-Experten zu ermöglichen, in allen ASEAN-Ländern zu arbeiten und die Touristen in ASEAN-Länder, die im Besitz eines Einzelvisums sind, gehen zu lassen.

Dieser strategische Plan ist das Ergebnis von dem Treffen der 14 ASEAN-Ministers für Tourismus, das am 17.Januar 2011 in Phnom Penh stattfand. Der Plan erhielt die Unterstützung von China, Japan und Süd-Korea. Die drei Länder sind bereit, der ASEAN Hilfe zu leisten, um den Erfolg von diesem strategischen Plan im Tourismusbereich sicherzustellen.

zusammengefasst von Oon Sahroni
aus der indonesischen Zeitung KOMPAS v. 24.1.2011

INDONESIEN-Visa on Board

Garuda Indonesia hat offiziell Visa on Board (VoB) eingeführt. Dieser Durchbruch kann die Zeit so verkürzen, dass die Touristen bei der Einreise nicht für ca. zwei Stunden in der Schlange stehen müssen.

Die Erteilung des Visa on Board ist offiziell an die 168 Passagiere von Garuda Indonesia, GA 881, von Tokyo nach Denpasar am Montag (1.2.2010) eingeführt. Das erste Inkrafttreten von VoB wurde vom Minister für Kultur und Tourismus, Jero Wacik, bezeugt. Er begrüßte die japanischen Touristen, die gerade am Flughafen Ngurah Rai gelandet haben. Wacik ist optimistisch, dass die Erteilung von VoB, die zum ersten Mal auf der Welt eingeführt wird, die Touristen zufrieden stellen kann.

Durch diese Maßnahme ist der Minister Wacik optimistisch, dass die Zahl der Touristen auf 2,5 Million Personen im Jahr 2010 steigen kann, welche im Jahr 2009 2,3 Million Personen beträgt. Für ein VoB wird die Gebühr i.H.v. 25 USD, gültig für 30 Tage, entrichtet. Der Handelsdirektor von Garuda Indonesia, Agus Priyanto, sagte, Garuda Indonesia werde VoB für den Flug von Korea, China und Australien einführen.

Quelle: thejakartapost.com
Inhaltlich übersetzt von Sahroni

Visum bei Ankunft (Visa on Arrival)

Inoffizielle Arbeitsübersetzung von Sahroni

Originaltext : im Website des Ministerium für Justiz und Menschenrechte der Republik Indonesien


DER BESCHLUSS DES MINISTERS FÜR JUSTIZ UND MENSCHENRECHTE DER REPUBLIK INDONESIEN NUMMER M.HH-01.GR.01.06 VOM 2010 ÜBER DAS VISUM BEI ANKUNFT (VISA ON ARRIVAL)

Artikel 1

In diesem Beschluss wird erklärt:

1. Das Visum bei Ankunft ist ein Besuchsvisum, das durch den Auftrag vom Generaldirektor für Immigration an die ausländischen Staatsbürger bei der Einreise in Indonesien gewährt wird.

2. Der Überprüfungsort der Immigration ist ein bestimmter Überprüfungsort der Immigration, der berechtigt ist, das Visum bei Ankunft auszustellen.

3. Die Sonderwirtschaftszone ist eine von der Regierung als besonders wirtschaftlich bestätigte Zone.

Artikel 2

Das Visum bei Ankunft kann an die ausländischen Staatsbürger zu touristische, sozial kulturelle, geschäftliche Zwecke sowie für Regierungsangelegenheiten unter Berücksichtigung des Nutzenprinzips, des gegenseitigen Nutzens und der Sicherheit gewährt werden.

Artikel 3

(1) Das Visum bei Ankunft wird durch die Beamten der Immigration an die ausländischen Staatsbürger bestimmter Länder bei der Ankunft in Indonesien über den bestimmten Überprüfungsort der Immigration gewährt.

(2) Die bestimmten Länder sowie im Absatz (1) gemeint werden im Anlage I genannt.

(3) Der bestimmte Überprüfungsort der Immigration sowie im Absatz (1) gemeint werden im Anlage II genannt.

Artikel 4

(1) Das Visum bei Ankunft wird an die ausländischen Staatsbürger mit den bestimmten Voraussetzungen gewährt.

(2) Die bestimmten Voraussetzungen sowie im Absatz (1) gemeint sind:

a. das Reisedokument oder der nationale Reisepass ist mindestens 6 (sechs) Monate gültig;

b. nicht in der Liste des Reiseverbots stehen;

c. die ordnungsgemäße Gebühr bezahlen


Artikel 5

Das Visum bei Ankunft wird für den Aufenthalt von 30 (dreißig) Tage unter der Bedingung ausgestellt:

a. das Visum kann bis zu 30 (dreißig) Tage verlängert werden;

b. das Visum kann nicht in ein anderes Visum umgewandelt werden.

Artikel 6

(1) Das Visum wird in Form eines offiziellen Stempels oder Aufklebers im gültigen Reisedokument oder nationalen Reisepass ausgestellt.

(2) Die Form, die Redaktion, die Art und das Index des Visaaufklebers sowie der Stempel, die im Absatz (1) gemeint sind, werden durch die Verordnung des Generaldirektors für Immigration bestätigt.

Artikel 7

Das Visum bei Ankunft in Form eines Visaaufklebers wird an den bestimmten Überprüfungsort der Immigration durch die Abteilung des Visums bei Ankunft ausgestellt.

Artikel 8

Das Visum bei Ankunft kann in bestimmter Sonderwirtschaftszone ausgestellt werden.

Artikel 9

Sobald dieser Beschluss des Ministers in Kraft tritt, wird der Beschluss des Ministers für Justiz und Menschenrechte Nummer M-04.IZ.01.10 vom 2003 über das Visum bei Ankunft und alle letzte Änderungen gemäß dem Beschluss des Ministers für Justiz und Menschenrechte Nummer M.HH-05.GR.01.06 vom 2009 über die elfte Änderung bei dem Beschluss des Ministers für Justiz und Menschenrechte Nummer M-04.IZ.01.10 vom 2003 über das Visum bei Ankunft aufgehoben und ungültig erklärt.

Artikel 10

Dieser Beschluss des Ministers ist gültig seit dem Bestätigungsdatum.

Damit jeder weiß, wird dieser Ministerbeschluss zwecks dessen Gesetzerlassung im Staatsbericht der Republik Indonesien eingesetzt.

                                                                  Bestätigt in Jakarta am 12. Januar 2010

                                        Der Minister für Justiz und Menschenrechte der Republik Indonesien

                                                                       PATRIALIS AKBAR

Gesetzte erlassen in Jakarta

Am 12.Jänner 2010

Der Minister für Justiz und Menschenrechte der Republik Indonesien

PATRIALIS AKBAR

Der Staatsbericht der Republik Indonesien vom 2010 Nummer 12.


ANLAGE I

Der Beschluss des Ministers für Justiz und Menschenrechte der Republik Indonesien

Nummer: M.HH-01.GR.01.06 vom 2010

Datum: 12. Jänner 2010



DAS VISUM BEI ANKUNFT IST FÜR BÜRGER FOLGERDER LÄNDER GÜLTIG:

1. Südafrika

2. Algerien

3. Vereinigte Staaten von Amerika

4. Argentinien

5. Australien

6. Österreich

7. Bahrain

8. Belgien

9. Niederland

10. Brasilien

11. Bulgarien

12. Tschechische Republik

13. Zypern

14. Dänemark

15. Vereinigte Arabische Emirate

16. Estland

17. Fidschi

18. Finnland

19. Ungarn

20. Indien

21. England

22. Iran

23. Irland

24. Island

25. Italien

26. Japan

27. Deutschland

28. Kambodscha

29. Kanada

30. Südkorea

31. Kuwait

32. Laos

33. Lettland

34. Libyen

35. Liechtenstein

36. Litauen

37. Luxemburg

38. Malediven

39. Malta

40. Mexiko

41. Ägypten

42. Monaco

43. Norwegen

44. Oman

45. Panama

46. Frankreich

47. Polen

48. Portugal

49. Katar

50. Volksrepublik China

51. Rumänien

52. Russland

53. Saudi Arabien

54. Neuseeland

55. Slowakei

56. Slowenien

57. Spanien

58. Surinam

59. Schweden

60. Schweiz

61. Taiwan

62. Timor Leste

63. Tunesien und

64. Griechenland





Der Minister für Justiz und Menschenrechte der Republik Indonesien,

PATRIALIS AKBAR

ANLAGE II

Der Beschluss des Ministers für Justiz und Menschenrechte der Republik Indonesien

Nummer: M.HH-01.GR.01.06 vom 2010

Datum: 12. Jänner 2010



BESTIMMTE ÜBERPRÜFUNGSORTE DER IMMIGRATION BEZÜGLICH DES VISUMS BEI ANKUNFT

A. FLUGHÄFEN

1. Sultan Iskandar Muda, in Banda Aceh, Nanggroe Aceh Darussalam

2. Polonia in Medan, Nord-Sumatera

3. Sultan Syarif Kasim II in Pekanbaru, Inselgruppe Riau

4. Hang Nadim in Batam, Inselgruppe Riau

5. Minangkabau in Padang, West-Sumatera

6. Sultan Mahmud Badaruddin II in Palembang, Süd-Sumatera

7. Soekarno-Hatta in Jakarta

8. Halim Perdana Kusuma in Jakarta

9. Husein Sastranegara in Bandung, West-Java

10. Adi Sucipto in Yogyakarta

11. Ahmad Yani in Semarang, Zentral-Java

12. Adi Sumarmo in Surakarta, Zentral-Java

13. Juanda in Surabaya, Ost-Java

14. Supadio in Pontianak, West-Kalimantan

15. Sepinggan in Balikpapan, Ost-Kalimantan

16. Sam Ratulangi in Manado, Nord-Sulawesi

17. Hasanuddin in Makasar, Süd-Sulawesi

18. Ngurah Rai in Denpasar, Bali

19. Selaparang in Mataram, West- Nusa Tenggara

20. El Tari in Kupang, Ost-Nusa Tenggara



B. SEEHÄFEN



1. Sekupang, Citra Tritunas (Harbour Bay), Nongsa, Marina Teluk Senimba und Batam Centre in Batam

2. Bandar Bintan Telani Lagol und Bandar Sri Udana Lobam in Tanjung Uban, Inselgruppe Riau

3. Sri Bintan Pura in Tanjung Pinang, Inselgruppe Riau

4. Tanjung Balai Karimun in Tanjung Balai Karimun, Inselgruppe Riau

5. Belawan in Belawan, Nord-Sumatera

6. Sibolga in Sibolga, Nord-Sumatera

7. Yos Sudarso in Dimai, Riau

8. Teluk Bayur in Padang, West-Sumatera

9. Tanjung Priok in Jakarta

10. Tanjung Mas in Semarang, Zentral-Java

11. Padang Bai in Karangasem, Bali

12. Benoa in Badung, Bali

13. Bitung in Bitung, Nord-Sulawesi

14. Soekarno-Hatta in Makassar, Süd-Sulawesi

15. Pare-Pare in Pare-Pare, Süd-Sulawesi

16. Maumere in Maumere, Ost-Nusa Tenggara

17. Tenau in Kupang, Ost-Nusa Tenggara und

18. Jayapura in Jayapura, Papua.



C. ANDERE ORTE

1. Entikong in Entikong, West-Kalimantan.


Der Minister für Justiz und Menschenrechte der Republik Indonesien,

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