freie Stelle zu besetzen

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT

JAKARTA

Die Österreichische Botschaft in Jakarta sucht folgende Stelle zu besetzen:

AssistentIn/SachbearbeiterIn

Verfügbar: Ende Mai 2011
Vertrag: nach indonesischem Arbeitsrecht
zunächst auf 1 Jahr befristet, dann unbefristet verlängerbar
3 Monate Probezeit

Anforderungsprofil:
  • EU-Staatsangehörigkeit
  • Muttersprache Deutsch
  • ausgezeichnete Kenntnisse der englischen Sprache
  • nach Möglichkeit: gute Kenntnisse der indonesischen Sprache
  • gültige Aufenthaltserlaubnis für Indonesien
  • solide Allgemeinbildung und aktives Interesse für Politik, Kultur und Presse
  • Fähigkeit zum selbständigen, eigeninitiativen Arbeiten und Verfassen von Texten
  • sehr gute PC-Kenntnisse
Aufgabenbereich:
  • persönliche/r AssistentIn des Missionschefs (klassische Sekretariatsaufgaben, Schreibarbeiten)
  • Reiseorganisation und Abrechnung
  • Organisation von Besuchen
  • Mitarbeit bei und selbständige Bearbeitung von Kulturprojekten
  • Beobachtung der und Beziehungen zu lokalen Medien
  • Informationsbeschaffung
Wir bieten:
  • leistungsgerechte Bezahlung auf internationalem Niveau (13 Bezüge)
  • Zuschuss zur Selbstversicherung
  • moderne Arbeitsbedingungen nach höchsten ökologischen und ergonomischen Maßstäben
  • 40 Stunden-Woche
  • 18 Tage Urlaub pro Jahr
InteressentenInnen werden gebeten, ihre motivierte Bewerbung mit einem ausführlichen Lebenslauf und einem Foto bis zum 31. März 2011 per E-Mail an jakarta-ob@bmeia.gv.at zu senden.

Ausfuhr von Haustieren aus Indonesien


Laut Auskunft vom indonesischen Landwirtschaftsministerium sind dies die notwendigen Formalitäten bei Ausfuhr von Haustieren aus Indonesien.

Tierbesitzer benötigt folgende Unterlagen:
• Ein "Attest" von einem örtlichen Tierarzt (Bestätigung für die Gesundheit des Tieres)
• Ein Nachweis der Tollwut-Impfung
• Die Passkopie des Tierbesitzers
• Ein Empfehlungsschreiben von dem örtlichen Dinas Peternakan (Das Amt für Viehzucht).

Darin wird gesagt, dass das Amt für die Ausfuhr von Tieren einverstanden ist.

All diese Unterlagen müssen weitergeleitet werden an:

Departemen Pertanian (Landwirtschaftsministerium)
Direktorat Jenderal Peternakan (Generaldirektorat für Viehzucht)
Jl. Harsono RM No. 3
Gedung C Lt. 6-9
Pasar Minggu
Jakarta Selatan 12550
Tel. Nr. (+62-21) 781 5380

Diese Behörde wird die Genehmigung erteilt/nicht erteilt.

Eine Ausfuhr aus Bali ist möglich, eine Wiedereinfuhr nach Bali ist jedoch nicht gestattet. Bei Wiedereinfuhr über Jakarta ist mit langen Zeiten in Quarantäne zu rechnen.

Einige Länder setzen laut Mitteilung von einer Tierklinik in Jakarta (Tel.Nr.: +62-21-7891095)die Laboruntersuchung voraus. Die Laboruntersuchung dauert ca. 2 Monate, da es in Indonesien noch kein zuständiges bzw. zugelassenes Labor gibt. Das Tier wird bei der Tierklinik geimpft. Nach einem Monat wird das Blut genommen und dann nach England als Sample geschickt. Es gibt ein Agent, das mit der Tierklinik zusammenarbeitet, um diese Prozedur zu erledigen.

Um die aktuelle Information über die tollwutfreien Länder zu erhalten, ist das OIE/World Organisation for Animal Health-Website zu besuchen:


Ein Land ist tollwutfrei, wenn es in dem Land mindestens in den letzten zwei Jahren keine Fälle von Tollwut gibt.


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